Die Schweiz ist Mitglied der CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora). Jedes Mitglied hat das Recht, der CITES Fälle wie denjenigen von Myanmar zu melden und öffentliche Stellungnahmen der beschuldigten Nationen zu verlangen.
Warum tut die Schweiz dies nicht?
Zuständig ist das Bundesamt für Veterinärwesen BVET.
Einer der Vertreter bei der CITES ist Herr Thomas Althaus. Er sitzt im Animals Committee und ist über dieses Problem informiert, hat aber bis heute nichts unternommen. Herr Althaus reist mit Steuergeldern an Tagungen der CITES. Diese Steuergelder bezahlen Sie und wir. Deshalb haben wir ein Anrecht darauf, dass unsere Interessen auch vertreten werden. Schreiben Sie doch ein E-Mail an das BVET oder an Thomas Althaus. Oder rufen Sie direkt im BVET an und fordern sie das BVET auf, Ihre Intressen zu vertreten.
E-Mail thomas.althaus@bvet.admin.ch
Artenschutz CITES beim BVET
Tel. +41 (0)31 323 59 04 oder
Tel. +41 (0)31 323 16 88
E-Mail cites@bvet.admin.ch
Bei der CITES zuständig für den illegalen Handel ist:
John Sellar
CITES Secretariat
International Environment House
Chemin des Anémones
CH-1219 Châtelaine, Geneva
Switzerland
Tel. +41 (0)22 917 81 39/40
Fax +41 (0)22 797 34 17
E-Mail info@cites.org
Teilen Sie Ihre Empörung den lokalen Behörden in Myanmar mit, z. B. dem Verantwortlichen für Tourismus:
Mr. Sai Sam
General Manager
Shwelin Star Tourism
Special Region Four Easter Shan State
E-Mail: shwelinstar@vip.sina.com
oder aber bei der Botschaft/dem Konsulat von Myanmar in Genf:
Botschaft/Konsulat
Consulate General of Myanmar
47, Avenue Blanc
1202 Genève
Tel. +41 (0)22 906 98 70